Rechtsprechung
FG Hamburg, 26.06.2006 - 2 V 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 140 § 158 § 162; FGO § 69 § 96; HGB § 1 § 238
Hinzuschätzung von Umsatzerlösen auf Grund von ungeklärten Bareinzahlungen auf das betriebliche Bankkonto - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinzuschätzung von Umsatzerlösen auf Grund von ungeklärten Bareinzahlungen auf das betriebliche Bankkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegungspflichten eines Antragstellers in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung im Falle der Einordnung eines Geschäfts unter gewerblichen Gesichtspunkten; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Buchführungspflicht von Kaufmännern; Anforderungen an das ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen. …
Auszug aus FG Hamburg, 26.06.2006 - 2 V 82/06
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, dass Kassenaufzeichnungen so beschaffen sein müssen, dass ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (siehe z.B. BFH vom 20.09.1989, X R 39/87 BFHE 158, 301 , BStBl II 1990, 109 m.w.N.).Eine Hinzuschätzung der festgestellten Bareinzahlungen als Mehrumsätze auf das betriebliche Bankkonto war möglich, denn nicht ordnungsmäßige Kassenaufzeichnungen können nach den Umständen des Einzelfalles den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind (vgl. BFH vom 02.02.1982, VIII R 65/80, BFHE 135, 158, 165, BStBl II 1982, 409 ; BFH vom 20.09.1989, X R 39/87, BFHE 158, 301 , BStBl II 1990, 109 ).
- BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80
Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …
Auszug aus FG Hamburg, 26.06.2006 - 2 V 82/06
Eine Hinzuschätzung der festgestellten Bareinzahlungen als Mehrumsätze auf das betriebliche Bankkonto war möglich, denn nicht ordnungsmäßige Kassenaufzeichnungen können nach den Umständen des Einzelfalles den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind (vgl. BFH vom 02.02.1982, VIII R 65/80, BFHE 135, 158, 165, BStBl II 1982, 409 ; BFH vom 20.09.1989, X R 39/87, BFHE 158, 301 , BStBl II 1990, 109 ). - BFH, 03.02.1993 - I B 90/92
Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 26.06.2006 - 2 V 82/06
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen auslösen (…vgl. Tipke/Kruse § 69 AO Rdz. 89; BFH, Beschlüsse vom 04.02.87, II B 33/85, BStBl. II 1987, 327; vom 03.02.93, I B 90/92, BStBl. II 1993, 426, 428). - BFH, 23.12.2004 - III B 14/04
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung
Auszug aus FG Hamburg, 26.06.2006 - 2 V 82/06
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen überdies täglich festgehalten werden (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 ; hierzu siehe auch BFH vom 23.12.2004, III B 14/04, BFH/NV 2005, 667 ). - BFH, 04.02.1987 - II B 33/85
Nachfeststellung - Land- und Forstwirtschaft - Stückländerei - Zurechnung zum …
Auszug aus FG Hamburg, 26.06.2006 - 2 V 82/06
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen auslösen (…vgl. Tipke/Kruse § 69 AO Rdz. 89; BFH, Beschlüsse vom 04.02.87, II B 33/85, BStBl. II 1987, 327; vom 03.02.93, I B 90/92, BStBl. II 1993, 426, 428).